| Eignungsnachweis zum Führen von Personenkähnen - Änderungen in Aussicht |
| Mittwoch, 18. Januar 2012 | |
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Schippel hält Änderungsvorschläge für praktikabel
Spreewald: Im
vergangenen Jahr bat die
Kahnfährgenossenschaft Lübbenau und Umgebung e.V., in Person von Steffen
Franke, Landtagsabgeordneten Werner-Siegwart Schippel (SPD) darum, die im
gesamten Spreewald gesammelten Unterschriftenlisten an den Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck zu übergeben. Dabei ging es um die aus ihrer Sicht
überproportional hoch angesetzten gesundheitlichen Eignungsnachweise für
Kahnfährleute. Nach geltender Landesschifffahrtsverordnung müssen derzeit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Kategorien A, B, C, E und F, welche diese gewerblich nutzen wollen, den Eignungsnachweis bis zum 50. Lebensjahr alle fünf Jahre, zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr alle drei Jahre und nach dem 60. Lebensjahr alle zwei Jahre erneuern. Die Überprüfung der Eignungsnachweise zum Führen von Personenkähnen sollen aus Sicht der Spreewälder auf ein „gesundes" Maß zurück geführt werden. Schippel unterstützte dieses Ansinnen gern, hält er die Anforderungen doch auch für überzogen.
Die erste Antwort aus Potsdam kam dazu Ende September. Der durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft unterbreitete Änderungsvorschlag sah im Großen und Ganzen deutliche Erleichterungen vor. Allerdings sollte der Rhythmus bei den über 65-jährigen Fahrzeugführern auf eine nun jährliche Untersuchung erhöht werden. Die Verschärfung war für Werner-Siegwart Schippel nicht nachvollziehbar. Er wandte sich noch einmal an Minister Vogelsänger. Ende des vergangenen Jahres ging nun dessen Antwort ein. Demnach ist beabsichtigt, diese Verordnung möglichst zum Saisonbeginn wie folgt zu verändern.
Inhaber besagter Fahrerlaubnis sollen demnach erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres alle fünf Jahre den Eignungsnachweis erneuern müssen. Mit der Vollendung des 65. Lebensjahrs soll es jetzt bei der bestehenden Regelung - alle zwei Jahre - bleiben. Schippel: „Ich freue mich, dass in einer doch recht kurzen Zeit und mit Augenmaß eine vernünftige Regelung geschaffen wird. Das der Rhythmus von zwei Jahren bei den über 65jährigen nicht unterschritten werden kann - gefordert waren fünf -, ist dann doch nachvollziehbar. Der Begründung eines erhöhten gesundheitlichen Sicherheitsrisikos für die öffentliche Personenbeförderung möchte ich mich nicht verschließen. Es geht hier um Sicherheit von Menschen." |

